Bava Batra 300

Kapitel 300

א אמר ליה אנן משום דלאו כרות גיטא מתנינן לה
1 Dieser erwiderte: Wir erklären es: weil die Scheidung keine vollständige ist.
ב אמר רבא אמר רב נחמן חמשה עד שיכתבו כל נכסיהם ואלו הן שכיב מרע עבדו אשתו ובניו מברחת
2 Raba sagte im Namen R. Naḥmans: In fünf Fällen ist die Verschreibung aller Güter erforderlich, und zwar: bei einem Sterbenskranken, bei einem Sklaven, bei einer Frau, bei den Kindern und bei der Hinterziehung.
ג שכיב מרע דתנן שכיב מרע שכתב כל נכסיו לאחרים ושייר קרקע כל שהוא מתנתו קיימת לא שייר קרקע כל שהוא אין מתנתו קיימת
3 Bei einem Sterbenskranken, denn wir haben gelernt: Wenn ein Sterbenskranker all seine Güter anderen verschrieben und etwas Ackerland zurückbehalten hat, so ist seine Schenkung gültig, wenn er aber kein Stückchen Ackerland zurückbehalten hat, so ist seine Schenkung nicht gültig.
ד עבדו דתנן הכותב כל נכסיו לעבדו יצא בן חורין שייר קרקע כל שהוא לא יצא בן חורין
4 Bei einem Sklaven, denn wir haben gelernt: Wenn jemand all seine Güter seinem Sklaven verschrieben hat, so wird er frei; hat er etwas Grundbesitz zurückbehalten, so wird er nicht frei.
ה אשתו דאמר רב יהודה אמר שמואל הכותב כל נכסיו לאשתו לא עשאה אלא אפטרופא
5 Bei einer Frau, denn R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand all seine Güter seiner Frau verschrieben hat, so hat er sie nur zur Verwalterin gemacht.
ו בניו דתנן הכותב כל נכסיו לבניו וכתב לאשתו קרקע כל שהוא אבדה כתובתה
6 Bei den Kindern, denn wir haben gelernt: Wenn jemand all seine Güter seinen Kindern und etwas Grundbesitz seiner Frau verschrieben hat, so hat sie ihre Morgengabe verloren.
ז מברחת דאמר מר מברחת צריכה שתכתוב כל נכסיה
7 Bei der Hinterziehung, denn der Meister sagte: Die Hinterziehende muß all ihre Güter verschreiben.
ח ובכולהו מטלטלי הוי שיור לבר מכתובה דאמקרקעי תקינו רבנן ממטלטלי לא תקון רבנן
8 Bei diesen allen gilt auch die Zurücklassung von Mobilien als Zurücklassung, nur nicht bei der Morgengabe, denn die Rabbanan haben ihr einen Anspruch auf Immobilien, nicht aber auf Mobilien zugesprochen.
ט אמימר אמר מטלטלי דכתיבי בכתובה ואיתנהו בעינייהו הוי שיור
9 Amemar sagte: Wenn aber die Mobilien in der Urkunde über die Morgengabe genannt und noch vorhanden sind, so ist die Zurücklassung gültig.
י אמר נכסי לפלניא עבדא איקרי נכסי דתנן הכותב כל נכסיו לעבדו יצא בן חורין ארעא איקרי נכסי דתנן נכסים שיש להן אחריות נקנין בכסף ובשטר ובחזקה גלימא איקרי נכסי דתנן ושאין להן אחריות אין נקנין אלא במשיכה
10 Wenn jemand gesagt hat: meine Güter sollen jenen gehören, so heißen auch Sklaven Güter, denn wir haben gelernt: Wenn jemand all seine Güter seinem Sklaven verschrieben hat, so wird er frei. Grundstücke heißen Güter, denn wir haben gelernt: Güter, die eine Sicherheit gewähren, werden durch Geld, Urkunde und Besitznahme geeignet. Gewänder heißen Güter, denn wir haben gelernt: und die keine Sicherheit gewähren, werden nur durch das Ansichziehen geeignet.
יא זוזי איקרי נכסי דתנן ושאין להן אחריות נקנין עם נכסים שיש להן אחריות בכסף ובשטר ובחזקה כי הא דרב פפא הוו ליה תריסר אלפי זוזי בי חוזאי אקנינהו ניהליה לרב שמואל בר אחא אגב אסיפא דביתיה כי אתא נפק לאפיה עד תווך
11 Gelder heißen Güter, denn wir haben gelernt: Die keine Sicherheit gewähren, werden mit solchen, die Sicherheit gewähren, durch Geld, Urkunde und Besitznahme geeignet. So hatte R. Papa zwölftausend Zuz von den Ḥozäern zu erhalten, und eignete sie R. Šemuél b. Aḥa zu in Verbindung mit seiner Stubenschwelle. Als dieser heimkehrte, ging er ihm bis Tavakh entgegen.
יב שטרא איקרי נכסי דאמר רבה בר יצחק שני שטרות הן אמר זכו בשדה זה לפלוני וכתבו לו את השטר חוזר בשטר ואינו חוזר בשדה על מנת שתכתבו לו את השטר חוזר בין בשטר בין בשדה
12 Schuldscheine heißen Güter, denn Rabba b. Jiçḥaq sagte: Es gibt zweierlei Urkunden; [sagte er:] erwerbt dieses Feld für jenen und schreibet ihm den Schein, so kann er hinsichtlich des Scheines zurücktreten, nicht aber hinsichtlich des Feldes; wenn aber: unter der Bedingung, daß ihr ihm den Schein schreibt, so kann er zurücktreten sowohl hinsichtlich des Scheines als auch hinsichtlich des Feldes.
יג ורב חייא בר אבין אמר רב הונא שלשה שטרות הן תרי הני דאמרן אידך אם קדם מוכר וכתב את השטר כאותה ששנינו
13 R. Ḥija b. Abin aber sagte im Namen R. Honas, es gebe dreierlei Urkunden; zwei von denen wir gesprochen haben, und eine in dem Falle, wenn der Verkäufer den Schein im Voraus geschrieben hat, wie wir gelernt haben: